Beiträge

Die jährlichen Kosten des Vereins für den Sport seiner Mitglieder sollen durch das jährliche Beitragsaufkommen gedeckt werden.
Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € fällig.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag und dem Abteilungsbeitrag.
Der Grundbeitrag beträgt für Erwachsene 5,00 € und für Jugendliche 3,00 €. Als Jugendliche gelten Personen bis zum Ende des Jahres der Vollendung des 24. Lebensjahres.

Mitglieder ab 50 Jahren Vereinszugehörigkeit werden beitragsfrei gestellt (dies gilt nicht für Tennis).

Der Beitrag ist im Voraus jährlich oder halbjährlich (zum 15. Januar und zum 15. Juli fällig).

Es wird keine Rechnung erstellt.

BEITRAGSÜBERSICHT:

Aufnahmegebühr (einmalig bei Eintritt):

€ 5,00 (pro Person)

Monatsbeitrag:

a) Grundbeitrag (Hauptverein):

Erwachsene: € 5,00
Kinder/Jugendliche: € 3,00

Passive Mitglieder: € 3,00 €

b) Abteilungsbeitrag (die monatlichen Beiträge der einzelnen Abteilungen):

Judo: € 8,00

Leichtathletik: Kinder/Jugendliche: € 5,50

Erwachsene: € 3,50

Schwimmen: € 13,00

Taekwondo: € 10,50

Turnen: € 3,75 (beim Eltern-Kind-Turnen zzgl. € 3,00 für den Elternteil als passives Mitglied)

Volleyball: € 11,00

Tennis: Die Abteilung Tennis hat eine eigene Beitragsordnung.

In Hinblick auf die eigenständige Organisation der Tennisabteilung, die insbesondere ihre Aufnahmegebühr, Beiträge und Umlagen auf der Grundlage ihrer eigenen Geschäftsordnung festsetzt, ist für jedes Mitglied der Abteilung monatlich lediglich die Verwaltungskostenpauschale an den Verein zu zahlen.

Dieser Betrag wird jährlich im Voraus vom Vorstand in Abstimmung mit dem Vorstand der Tennisabteilung festgelegt und ist am 30. Juni eines jeden Jahres fällig.

Wenn Mitglieder der Tennisabteilung von Sportangeboten in anderen Abteilungen Gebrauch machen, zahlen sie dafür den vollen Mitgliedsbeitrag (voller Grundbeitrag und Abteilungsbeiträge) abzüglich der von der Tennisabteilung für dieses Mitglied entrichteten Verwaltungskostenpauschale.

Für Jugendliche bis zu 24 Jahren sind ermäßigte Grundbeiträge vorzusehen. In besonderen Fällen können auf Antrag Ermäßigungen gewährt werden.

Die Mitgliedsbeiträge für eine juristische Person vereinbart der Vorstand mit dieser juristischen Person.

Mitglieder des Vorstands gemäß § 6.1 der Satzung sind beitragsfrei.

Übungsleiter und Trainer sind beitragsfrei, wenn sich ihre Tätigkeit ausschließlich auf die von ihnen betreute Gruppe bezieht.

Diese Beitragsordnung wurde am 21.März 2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.