Beiträge

Aufnahmegebühr (einmalig):
€ 5,00 (pro Person)

Der Beitrag ist im Voraus jährlich oder halbjährlich (zum 15. Januar und zum 15. Juli fällig). Es wird keine Rechnung erstellt.

Der Monatsbeitrag setzt sich zusammen aus
a) Grundbeitrag und
b) Abteilungsbeitrag

a) Grundbeitrag: (pro Monat)
Erwachsene 5,00 €
Kinder, Jugendliche 3,00 €

passive Mitglieder 3,00 €

b) Abteilungsbeitrag (pro Monat) wie folgt:

 

Die monatlichen Beiträge der einzelnen Abteilungen betragen wie folgt:

5,75 € Judo

5,50 € Leichtathletik Kinder/Jugendliche

3,50 € Leichtathletik Erwachsene

13,00 € Schwimmen—Kinder / Erwachsene

             Tennis – eigene Beitragsordnung

10,50 € Taekwondo

3,75 € Turnen

3,00€  Turnen/Erwachsene in der Eltern-Kind-Gruppe gelten als passives Mitglied

11,00 € Volleyball

Mitglieder ab 50 Jahren Vereinszugehörigkeit werden beitragsfrei gestellt (dies gilt nicht für Tennis).

In Hinblick auf die eigenständige Organisation der Tennisabteilung, die insbesondere ihre Aufnahmegebühr, Beiträge und Umlagen auf der Grundlage ihrer eigenen Geschäftsordnung festsetzt, ist für jedes Mitglied der Abteilung monatlich lediglich die Verwaltungskostenpauschale an den Verein zu zahlen.

Dieser Betrag wird jährlich im Voraus vom Vorstand in Abstimmung mit dem Vorstand der Tennisabteilung festgelegt und ist am 30. Juni eines jeden Jahres fällig.

Wenn Mitglieder der Tennisabteilung von Sportangeboten in anderen Abteilungen Gebrauch machen, zahlen sie dafür den vollen Mitgliedsbeitrag (voller Grundbeitrag und Abteilungsbeitrag oder -beiträge) abzüglich der von der Tennisabteilung für dieses Mitglied entrichteten Verwaltungskostenpauschale.

Für Jugendliche bis zu 24 Jahren sind ermäßigte Grundbeiträge vorzusehen. In besonderen Fällen können auf Antrag Ermäßigungen gewährt werden.

Die Mitgliedsbeiträge für eine juristische Person vereinbart der Vorstand mit dieser juristischen Person.

Mitglieder des Vorstands gemäß § 6.1 der Satzung sind beitragsfrei.

Übungsleiter und Trainer sind beitragsfrei, wenn sich ihre Tätigkeit ausschließlich auf die von ihnen betreute Gruppe bezieht.

Diese Beitragsordnung wurde am 21.März 2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.