Beitragsordnung

Beitragsordnung des Werdener Turnerbundes von 1886 e.V

1. Zahlungsmodalitäten
Mitgliedsbeiträge und Gebühren werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied verpflichtet
sich bei Eintritt in den Verein, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Deckung
des bezogenen Kontos zu sorgen. Rückbuchungen mangels Deckung, einschließlich der anfallenden Kosten,
trägt das Mitglied.
Die Beiträge werden im Voraus jährlich (zum 15.01.) oder halbjährlich (zum 15.01. und zum 15.07.) fällig.
Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge zum jeweiligen
Fälligkeitstermin auf das Konto des Vereins. Zur Deckung des Mehraufwandes ist hierbei vom Mitglied die
Bearbeitungsgebühr von 1,00 € je Buchung zu entrichten. Es wird keine Rechnung erstellt.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften und Kontoänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle
mitzuteilen. Wird diese Meldung versäumt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Die Kosten für eine Mahnung betragen 5,00 €.
2. Beiträge
Die jährlichen Kosten des Vereins für den Sport seiner Mitglieder sollen durch das jährliche Beitragsaufkommen
gedeckt werden.
Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € fällig.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag und dem Abteilungsbeitrag.
Der Grundbeitrag beträgt für Erwachsene 5,00 € und für Jugendliche 3,00 €. Als Jugendliche gelten Personen
bis zum Ende des Jahres der Vollendung des 24. Lebensjahres.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Grundbeitrages wird vom Vorstand ermittelt und der Mitgliederversammlung
zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn in einer Mitgliederversammlung ein Beschluss über
die Höhe der Aufnahmegebühr und/oder des Grundbeitrages herbeigeführt werden soll, ist in der Einladung
dazu darauf hinzuweisen. Bei der Festlegung des monatlichen Grundbeitrages ist ein angemessener
Ausgleich zwischen Leistungs– und Breitensport zu berücksichtigen.
Der Abteilungsbeitrag wird entsprechend den unterschiedlichen sportlichen Angeboten der einzelnen
Abteilungen erhoben. Die Höhe der Abteilungsbeiträge für die einzelnen Abteilungen wird vom Vorstand
mit dem Abteilungsleiter jeder einzelnen Abteilung auf Basis von Haushaltsvorschlägen abgestimmt.
Wenn Mitglieder von Sportangeboten in mehr als einer Abteilung Gebrauch machen, so wird von ihnen
zusätzlich der Abteilungsbeitrag für jede weitere Abteilung, von deren Sportangebot sie Gebrauch machen,
erhoben.
Wird für die Mitglieder einer Abteilung die Möglichkeit geboten, in mehr als einer Gruppe oder mehr als
einmal die Woche in dieser Abteilung Sport auszuüben, so kann die Abteilung für Mitglieder, die von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen, einen Zuschlag zum Abteilungsbeitrag erheben, der die erhöhten Kosten
dieser zusätzlichen Sportmöglichkeit berücksichtigt.

Diese Beitragsordnung wurde am 21.März 2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am
1. Januar 2019 in Kraft.