Corona-Schutzverordnung per 28.12.2021/Vereinssport innen und draußen

Vereinssport innen und draußen

Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung ( gültig bis 12.01.22 ) ist in Innenräumen die Ausübung des Sports nur für Personen mit dem Status 2G Plus zulässig. Beim Test muss es sich um ein in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Selbsttests reichen nicht aus.

Mit Beginn der Schule ( ab 10.01.22 ) sind Schüler/innen bis 15 Jahre aufgrund der Teilnahme an den Schultestungen immunisierten Personen gleichgestellt und brauchen keinen Testnachweis vorlegen. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, können ohne Testzertifikat beim Sport teilnehmen.

Beim Vereinssport draußen gilt weiterhin, dass nur immunisierte Personen (2G) teilnehmen dürfen.

 

Wir hoffen, dass es bald wieder zu Erleichterungen kommt.

Bleibt gesund.

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